Lizenzbedingungen

Lizenzbedingung, Stand 2015-12-05

Mit der Nutzung unseres Angebots akzeptieren Sie die Lizenzbedingungen:

Diese Lizenzbedingungen sind für den Betreiber des Portals archinoah, die Florian Illenberger und Samsarah Lilja GbR („archinoah“), sowie jeden Nutzer des Portals bindend, der Inhalte vom Portal nutzt oder herunterlädt und dem Portal Inhalte zur Verfügung stellt. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert die Bindung an die Bedingungen dieser Vereinbarung sowie seine Geltung für jeden hochgeladenen oder heruntergeladenen bzw. genutzten Inhalt.

1.         Definitionen

1.1       Nutzer

ist ein Nutzer des Portals archinoah, der  Inhalte hochlädt, bereitgestellte Inhalte herunterlädt oder Inhalte in sonstiger Weise nutzt bzw. auf dem Portal einstellt.

1.2       Einsteller

ist ein Nutzer, der Inhalte archinoah und anderen Nutzern zur Nutzung auf dem Portal durch Eintrag oder Upload zur Verfügung stellt.

1.3       Inhalte

sind alle Einträge, Dokumente, Dateien oder Informationen, die ein Einsteller archinoah und anderen Nutzern zur Nutzung auf dem Portal durch Upload zur Verfügung stellt.

1.4       Einstellen

ist das Zurverfügungstellen von Inhalten durch den Einsteller an archinoah.

1.5       Bereitstellen

ist das Zugänglichmachen von Inhalten durch archinoah für Nutzer auf dem Portal.

1.6       Portal

ist das gesamte Website-Angebot, welches auf www.archinoah.de, www.archinoah.com und allen anderen Domains, die auf das Internetangebot von archinoah verweisen, erreichbar ist.

2.         Lizenzformen

2.1       archinoah stellt auf dem Portal für die Nutzung der Inhalte verschiedene Lizenzformen zur Verfügung. Der Einsteller hat die Möglichkeit, beim Einstellen für die Inhalte eine oder mehrere dieser Lizenzformen zu wählen, unter der die Inhalte bereitgestellt werden sollen.

2.2       Die Lizenzformen bestimmen sich nach den folgenden Definitionen:

2.2.1    Legacy Lizenz

Die Legacy Lizenz gestattet dem Nutzer folgende Nutzung:

  • Die bereitgestellten Inhalte allein zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken zu verwenden (z.B. für eine Arbeit im Rahmen eines Hochschulstudiums); ausgeschlossen ist die Verwendung auf einer Homepage, sonstigen Website oder in Social Media.
  • Keine Weitergabe, Weiterübertragung oder Sublizensierung.

2.2.2    Einfache Lizenz

gilt für alle Inhalte, die ein Einsteller ab dem Stichtag auf dem Portal einstellt oder denen ein Einsteller diese Lizenzform zuweist. Eine Nutzung von Inhalten unter der Einfachen Lizenz ist ausschließlich mittels CreditPoints oder als Premium-Mitglied möglich.

Die Einfache Lizenz gestattet dem Nutzer folgende Nutzung:

  • Die bereitgestellten Inhalte zu privaten Zwecken zu verwenden.
  • Die bereitgestellten Inhalte zu kommerziellen Zwecken (z.B. Präsentationen, Broschüren, Visualisierungen) zu verwenden, wobei die Inhalte nicht den zentralen Wert der Nutzung ausmachen, nicht prominent herausgestellt und nicht als Stand-Alone genutzt werden dürfen (z.B. darf eine Fotografie nicht als Hauptmotiv dienen). Diese Einschränkung gilt für alle Nutzungen und Medien, z.B. auch in Social Media.
  • Keine Weitergabe, Weiterübertragung oder Sublizensierung.

2.2.3    Entgelt-Lizenz


gilt zusätzlich für alle Inhalte, denen ein Einsteller diese Lizenzform zuweist. Eine Nutzung von Inhalten unter der Entgelt-Lizenz ist nach den Bedingungen der Einfachen Lizenz möglich sowie zusätzlich gegen Zahlung eines Entgelts. Wenn ein Nutzer also keine CreditPoints auf seinem Nutzerkonto hat und auch kein Premium-Mitglied ist, kann er einen Inhalt unter der Entgelt-Lizenz käuflich erwerben.

Die Höhe des Entgelts wird von archinoah festgelegt. archinoah agiert dabei als Vertreter mit Abschlussvollmacht für den Einsteller und erhält hierfür eine Provision (siehe unten Ziff. 7.2).

Die Entgelt-Lizenz gestattet dem Nutzer folgende Nutzung:

  • Wie die Einfache Lizenz.

Die Entgelt-Lizenz steht den Nutzern zum Download für Inhalte erst zur Verfügung, sobald archinoah diese freischaltet. 

2.2.4    Individuelle Lizenz

gilt zusätzlich für alle Inhalte, denen ein Einsteller diese Lizenzform zuweist. Inhalt und Bedingungen der Nutzung unter der Individuellen Lizenz sowie ein zu zahlendes Entgelt werden jeweils individuell zwischen Einsteller und Nutzer über archinoah verhandelt und vereinbart. archinoah steht eine entsprechende Provision zu (siehe unten Ziff. 7.2).

Die Individuelle Lizenz gestattet dem Nutzer die Nutzung der Inhalte, wie zwischen Einsteller und Nutzer vereinbart. Nicht zulässig ist jedoch das Einräumen einer exklusiven/ausschließlichen Lizenz an den Nutzer; die Inhalte verbleiben in jedem Fall unter den anderen (gewählten) Lizenzformen auf dem Portal enthalten.

2.3       Die Einsteller haben bezüglich der eingestellten Inhalte die Rechte und Pflichten unter Ziff. 5 dieser Lizenzbedingungen zu beachten.

2.4       Die Nutzer haben bei der Nutzung der Inhalte die Einschränkungen der Lizenzformen und die Rechte und Pflichten unter Ziff. 6 dieser Lizenzbedingungen zu beachten.

3.         Urheberschaft

Der Einsteller verbleibt Urheber und Eigentümer bzw. Inhaber der Rechte der eingestellten Inhalte. archinoah ist weder Inhaber noch Treuhänder der Inhalte noch sonst in irgendeiner Weise rechtlich oder wirtschaftlich für die Inhalte verantwortlich. Hiervon unberührt bleiben die unter Ziff. 4 dieser Lizenzbedingungen geregelten Nutzungsbefugnisse von archinoah.

4.         Rechte von archinoah an Inhalten

4.1       Der Einsteller räumt archinoah das gebührenfreie, nicht exklusive, weltweit gültige sowie zeitlich unbegrenzte Recht für alle Inhalte ein, diese Inhalte unbeschränkt zur Erbringung aller auf dem Portal angebotenen Dienste zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und vervielfältigen zu lassen (z.B. durch andere Nutzer), sie öffentlich zugänglich zu machen, sie zu verbreiten, sie öffentlich wiederzugeben, sie zu bearbeiten und sie auch in Teilen oder Ausschnitten zu nutzen.

4.2       Der Einsteller räumt archinoah ebenfalls das Recht ein, anderen Nutzern die Inhalte unter den in Ziff. 2 genannten Lizenzformen bereitzustellen und die entsprechend definierten Nutzungsrechte an die Nutzer weiter zu übertragen oder zu sublizensieren. archinoah wird die Inhalte nur in der vom Einsteller gewählten Lizenzform bereitstellen. Dies gilt jedoch nicht für die Legacy Lizenz bzw. die Einfache Lizenz, zu deren Bereitstellen archinoah immer befugt ist.     

5.         Rechte und Pflichten des Einstellers von Inhalten 

5.1       Mit dem Einstellen von Inhalten auf dem Portal garantiert der Einsteller, dass er berechtigt ist, archinoah alle Rechte nach diesen Lizenzbedingungen geltenden Lizenzformen einzuräumen, dass er keine Rechte Dritter (insb. Urheber- und sonstige Gewerbliche Schutzrechte) verletzt und dass die Inhalte frei von Malware sind. Der Einsteller stellt archinoah frei und schadlos von allen Ansprüchen Dritter, die mit der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Rechten durch das Einstellen oder Bereitstellen von Inhalten auf dem Portal oder mit Schaden durch in den Inhalten enthaltener Malware in Verbindung stehen.

5.2       Der Einsteller verzichtet, soweit zulässig, bei Nutzung durch andere Nutzer auf eine Nennung als Urheber der Inhalte. Dies gilt insbesondere für einzelne Grafiken, Texturen, CAD-Objekte, etc., die üblicherweise mit anderen Elementen verbunden werden. Nicht anwendbar ist der Verzicht auf Urhebernennung für die Nutzung von wissenschaftlichen Beiträgen oder Veröffentlichungen des Einstellers sowie wenn eine Urhebernennung branchenüblich ist.

5.3       Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags zwischen Einsteller und einem anderen Nutzer im Wege der Entgelt-Lizenz oder der Individuellen Lizenz bestimmen sich die Rechte des Einstellers nach den beim Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen. Wählt der Einsteller für seinen Inhalt die Entgelt-Lizenz und/oder die Individuelle Lizenz, ist er im Falle eines Vertragsschlusses zur Erfüllung gegenüber dem anderen Nutzer verpflichtet; er ist nicht berechtigt, das Verfahren abzubrechen, es sei, denn es liegt hierfür ein wichtiger Grund vor.

5.4       Der Einsteller ist in den Fällen der Entgelt-Lizenz und der Individuellen Lizenz bei erfolgreichem Vertragsschluss jeweils zur Zahlung der Vermittlungsprovision (siehe Ziff. 7.2) an archinoah verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einsteller das vom Nutzer geschuldete Entgelt nicht erhalten sollte.

6.         Rechte und Pflichten der Nutzer von Inhalten

6.1       Soweit dem Nutzer eine Nutzung der Inhalte nur mittels CreditPoints möglich ist, werden dem Nutzer im Falle der Durchführung der Nutzung die CreditPoints von seinem Nutzerkonto abgezogen. Die Höhe der jeweils benötigten CreditPoints ergibt sich dabei aus den Informationen zum jeweiligen Inhalt.

6.2       Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass alle Rechte an den Inhalten beim Einsteller verbleiben, insbesondere dass aus einem berechtigten Download ein Eigentumsanspruch nicht entsteht. Die Veröffentlichung von Inhalten anderer Einsteller als eigenes geistiges Eigentum ist den Nutzern untersagt. Soweit nicht anders zwischen den jeweiligen Nutzern unter einer Individuellen Lizenz bestimmt, ist eine Weitergabe, Weiterübertragung oder Sublizensierung von Inhalten oder Rechten ausdrücklich untersagt.

6.3 Bei einer nach dieser Lizenzvereinbarung zulässigen Verwendung von Inhalten ist der Nutzer verpflichtet,

  • den jeweiligen Urheber zu nennen („Urhebernennung“), wenn und in dem Umfang wie dies branchenüblich ist;

und

  • Mit dem Einstellen von Inhalten auf dem Portal garantiert der Einsteller, dass er berechtigt ist, archinoah alle Rechte nach diesen Lizenzbedingungen geltenden Lizenzformen einzuräumen, dass er keine Rechte Dritter (insb. Urheber- und sonstige Gewerbliche Schutzrechte) verletzt und dass die Inhalte frei von Malware sind. Der Einsteller stellt archinoah frei und schadlos von allen Ansprüchen Dritter, die mit der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Rechten durch das Einstellen oder Bereitstellen von Inhalten auf dem Portal oder mit Schaden durch in den Inhalten enthaltener Malware in Verbindung stehen.

6.4       Im Falle des Erwerbs einer Entgelt-Lizenz oder einer Individuellen Lizenz wird der Kaufpreis sofort mit Vertragsschluss fällig. Sofern Nutzer und Einsteller nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis über die von archinoah angebotene oder vom Einsteller gewählte Zahlungsmethode zu begleichen. archinoah behält sich vor, die verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

7.         Rechte und Pflichten von archinoah als Vermittler

7.1       archinoah stellt im Auftrag des Einstellers Systeme auf dem Portal zur Verfügung, um das Entgelt, das er mittels der Lizenzformen ggf. erzielt, für den Einsteller zu vereinnahmen. Der Kaufvertrag kommt dennoch allein zwischen Einsteller und Nutzer zustande, archinoah ist lediglich Vermittler. archinoah ist hierbei aber berechtigt, als Vertreter mit Abschlussvollmacht für den Einsteller aufzutreten und für die Entgelt-Lizenz die Höhe des Entgelts festzulegen.

7.2       Die Vermittlung und Kaufabwicklung erfolgt allein über archinoah. archinoah ist befugt, als Gegenleistung für die Vermittlung und Kaufabwicklung vom Einsteller eine Verkaufsprovision gemäß der jeweils beim Vertragsschluss aktuell geltenden Gebührenordnung, die hier abrufbar ist, zu verlangen. archinoah ist es gestattet, den Provisionsanspruch gegen die Einnahmen aufzurechnen.

7.3       archinoah wird vereinnahmte Entgelte an den Einsteller auskehren, jedoch erst ab einem sich nach Aufrechnung des Provisionsanspruchs ergebenden Mindestbetrag von EUR 50

7.4       Wird das Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und archinoah beendet, gleich aus welchem Rechtsgrund, kehrt archinoah nach Aufforderung (min. in Textform) des Nutzers die ihm noch zustehenden Einnahmen aus. Unterschreitet die Höhe der auszukehrenden Einnahmen den Mindestbetrag, ist archinoah berechtigt, dem Nutzer eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,- in Rechnung zu stellen und gegen die Einnahmen aufzurechnen.

8.         Status der Rechte nach Löschen des Nutzerkontos

Wird das Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und archinoah beendet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist archinoah berechtigt, die vorhandenen Inhalte des Einstellers weiterhin unter Geltung der Legacy bzw. Einfachen Lizenz für einen Zeitraum von 60 Monaten bereitzustellen, ohne dass archinoah dadurch aber Inhaber der oder in sonstiger Weise verantwortlich für die Inhalte wird. Sollte der Einsteller für bestimmte Inhalte die Entgelt-Lizenz gewählt haben, so wird ab diesem Zeitpunkt der Inhalt nur noch unter der Einfachen Lizenz bereitgestellt.

9.         Sonstige Regelungen

Im Übrigen gelten auch für diese Lizenzbedingungen die Bestimmungen der AGB von archinoah, insb. Ziff. 12 - 15.



2015-12-05, archinoah.de

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